1731
Angesichts des katastrophalen Zustandes der Wälder erließ Kurfürst August der Starke eine Holzverordnung, welche die bis dahin stark begünstigte und teilweise sogar kostenlose Holzentnahme durch die Hammerhütten weitgehend unterband. Die Notwendigkeit zum Import böhmischer Holzkohle bzw. böhmischen Kohlholzes minderte die Konkurrenzfähigkeit der Hüttenwerke, so dass diese nach und nach ihren Betrieb einstellten. Das Fehlen der Abnehmer ließ auch die bergbaulichen Aktivitäten immer weiter zurückgehen.