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1404/05

Das Abbaugebiet gelangt nach der Dohnaischen Fehde dauerhaft in die Hand der Wettiner. Mit dem Vertrag von Eger (Cheb) legalisierte Kurfürst Friedrich II. 1459 die gewaltsame Inbesitznahme der Erzvorkommen im mittleren Gottleubatal. In diesem Vertrag wurden bisherige Grenzstreitigkeiten beseitigt und die Grenze zwischen Sachsen und Böhmen auf die Höhe des Erzgebirges gelegt. Dieser Grenzverlauf ist heute noch gültig und markiert damit eine der ältesten noch bestehenden Grenzen in Europa.

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